Durch kurzfristig sicherzustellende Notmaßnahmen werden die Auswirkungen von Wasser auf die Bausubsatanz begrenzt. So halten sich durch den Einsatz von professionellen zerstörungsarmen Sanierungstechniken Folgeschäden z.b. an Oberbelägen in Grenzen.
Wir empfehlen grundsätzlich schnellstens mit den notwendigen Arbeiten zu beginnen um die Entstehung von Schimmelpilz einzudämmen und um den Wert ihres Gebäudes zu schützen und zu erhalten.
Meist sind Wasserschäden durch die Gebäudeversicherung, durch eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung gedeckt. Wir unterstützen Sie in der Korrespondenz mit ihrer Versicherungsgesellschaft und rechnen Sanierungskosten wenn gewünscht direkt mit ihrer Versicherung ab, ohne dass sie hierfür in Vorleistung treten müssen. Durch eigene Sachverständige erstellen wir, falls gewünscht ebenfalls notwendige Gutachten.
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